Gefahrenstufe Rot bezüglich Steinschlag, Felssturz und Bergsturz

Für Sturzprozess-Gefahrengebiete mit Gefahrenstufe Rot gilt:

1. In den meisten dieser Gebiete ist es in der Vergangenheit zu Steinschlag oder zu Felssturz gekommen.

2. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in diesen Gebieten in Zukunft zu einem Ereignis kommt, ist relativ gross.

3. Falls das Ereignis eintritt, muss man davon ausgehen,

  • dass es im schlimmsten Fall genügend Wucht hat, um ein Gebäude innerhalb von Sekunden zu zerstören
  • dass Menschen sowohl ausserhalb als auch innerhalb eines Gebäudes gefährdet sind
  • dass im schlimmsten Fall Menschen getötet und Sachwerte vernichtet werden.

Rote Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Rot eine rote Gefahrenzone. In dieser Zone

  • dürfen grundsätzlich keine Gebäude gebaut werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten
  • dürfen keine neue Bauzonen ausgeschieden werden
  • sollten bereits bestehende Bauten falls nötig mit Schutzmassnahmen versehen werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Steinschlag, Felssturz oder Bergsturz Gebiete mit Gefahrenstufe Rot oder rote Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Rot aus der Gemeinde Felsberg.


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren