Keine neuen Gebäude in der roten Gefahrenzone

Die Lawinen-Gefahrenkarte wird im Rahmen der Ortsplanung einer Gemeinde durch die Gefahrenkommissionen in einen rechtlich verbindlichen Gefahrenzonenplan (siehe Abbildung) umgesetzt.

In roten Gefahrenzonen dürfen grundsätzlich keine neuen Gebäude erstellt werden. Damit erreicht man, dass lawinengefährdete Gebiete bei der Suche nach Bauland konsequent gemieden werden.

Beispiel für eine rote Gefahrenzone bezüglich Lawinen-Gefährdung (Klosters-Serneus)

  • rot: rote Gefahrenzone
  • blau: blaue Gefahrenzone
  • hellbraun: Bauzone
  • dunkelgrün: Wald
  • hellgrün: übriges Gemeindegebiet

Quelle Amt für Wald Graubünden