Am 23. August 2005 wurde diese Stromversorgung im Keller eines Suscher Hauses schwer beschädigt, als ein Hochwasser durchs Dorf floss und ins Gebäude eindringen konnte.
.
Stellt man in einem hochwassergefährdeten Gebiet fest, dass Wasser in ein Gebäude eindringen und den Keller fluten kann, so empfiehlt es sich, die zentralen Elemente der Elektrizitätsversorgung nicht im Keller zu installieren, sondern an einem Ort, der auch bei Hochwasser trocken bleibt.
Bilder Amt für Wald und Naturgefahren, Graubünden / Egli, T.: Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren.
Quelle Egli, T.: Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren. Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bern, 2005