Hochwasser-Gefahrenstufe Rot

Für Hochwasser-Gefahrengebiete mit Gefahrenstufe Rot gilt:

1. In den meisten dieser Gebiete haben sich in der Vergangenheit Überschwemmungen und / oder Murgänge ereignet.

2. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesen Gebieten in Zukunft eine Überschwemmung oder ein Murgang ereignen wird, ist relativ gross.

3. Falls sich in diesen Gebieten eine Überschwemmung oder ein Murgang ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass Gebäude innerhalb von Sekunden zerstört werden
  • dass Menschen sowohl ausserhalb als auch innerhalb von Gebäuden gefährdet sind
  • dass im schlimmsten Fall Menschen getötet und Sachwerte vernichtet werden.

Rote Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Hochwasser-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Rot eine rote Gefahrenzone. In dieser Zone

  • dürfen grundsätzlich keine Gebäude gebaut werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten
  • dürfen keine neue Bauzonen ausgeschieden werden
  • sollten bereits bestehende Bauten falls nötig mit Schutzmassnahmen versehen werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Hochwasser Gebiete mit Gefahrenstufe Rot oder rote Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Gebiet mit Hochwasser-Gefahrenstufe Rot (sowie Gelb und Blau) aus Sedrun (Gemeinde Tujetsch)


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren