Hochwasser-Gefahrenstufe Blau

Falls sich in einem Hochwasser-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau eine Überschwemmung oder ein Murgang ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass es an Gebäuden zu Schäden kommt, dass Gebäude jedoch nicht innerhalb von Sekunden zerstört werden
  • dass Personen, die sich innerhalb von Gebäuden aufhalten, kaum gefährdet sind
  • dass Personen, die sich ausserhalb von Gebäuden aufhalten, in hohem Grad gefährdet sind (Ausnahme: bei einer langsam ansteigenden Überschwemmung in flachem Gelände).

Blaue Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Hochwasser-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau eine blaue Gefahrenzone. In dieser ist Bauen erlaubt – jedoch müssen Gebäude vorsorglich so erstellt werden, dass schwere Schäden vermieden oder wesentlich eingeschränkt werden.

In einer blauen Gefahrenzone sollten nach Möglichkeit keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Hochwasser Gebiete mit Gefahrenstufe Blau oder blaue Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Gebiet mit Hochwasser-Gefahrenstufe Blau (sowie Gelb und Rot): Klosters Platz


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren