Rutschungen und Hangmuren: Gefahrenstufe Blau

Falls sich in einem «Gefahrengebiet Rutschungen» mit Gefahrenstufe Blau eine Rutschung ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass die durchschnittliche Rutschgeschwindigkeit langfristig grösser als 2cm pro Jahr ist
  • dass Personen nicht gefährdet sind
  • dass an Gebäuden Schäden auftreten.

Falls sich in diesem Gebiet eine Hangmure ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass Personen innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet sind
  • dass Personen ausserhalb von Gebäuden gefährdet sind
  • dass an Gebäuden Schäden auftreten.

Blaue Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem «Gefahrengebiet Rutschungen» mit Gefahrenstufe Blau eine blaue Gefahrenzone. In dieser ist Bauen erlaubt – jedoch müssen Gebäude vorsorglich so erstellt werden, dass schwere Schäden vermieden oder wesentlich eingeschränkt werden.

In einer blauen Gefahrenzone sollten nach Möglichkeit keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Rutschungen und Hangmuren Gebiete mit Gefahrenstufe Blau oder blaue Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Gebiet mit Gefahrenstufe Blau aus der Gemeinde Brienz


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren