Grundsätzliches
Grunsätzlich entstehen Rutschungen in mässig bis steil geneigten Hängen, wo der Untergrund den Zusammenhalt verlieren und sich talwärts bewegen kann.
Auf grösseren Hangflächen, wo man zugunsten der Landwirtschaft den Wald gerodet hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer oberflächlichen Rutschung grösser als im Wald selber.
In Graubünden entstehen Rutschungen vielfach in Gebieten, deren Untergrund aus Bündnerschiefer besteht.
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Konkret gefährdete Siedlungsräume
Welche Gebäude, Quartiere, Siedlungen sind in Graubünden bezüglich Rutschungen und Hangmuren konkret bedroht? Wie gross ist die Gefahr?
Ein Siedlungsraum, in dem sich in Zukunft mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine Rutschung oder eine Hangmure ereignet, bezeichnet man als «Gefahrengebiet Rutschungen».
Je nach dem, wie verheerend die Rutschung oder die Hangmure sein werden, gilt in diesem Gefahrengebiet die Gefahrenstufe Gelb, Blau oder Rot. Gefahrengebiete bezüglich Rutschungen und Hangmuren sind in «Gefahrenkarten Rutschungen» eingetragen.
Die «Gefahrenkarte Rutschungen» ist rechtlich nicht verbindlich. Sie wird im Rahmen der Ortsplanung einer Gemeinde durch die Gefahrenkommissionen in einen rechtlich verbindlichen Gefahrenzonenplan umgesetzt. Dieser Gefahrenzonenplan ist für einen Eigentümer, der eine Parzelle in einer Roten oder Blauen Gefahrenzone besitzt, rechtsverbindlich.
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Erkundigen Sie sich
Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Rutschungen und Hangmuren Gefahrenkarten oder Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
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Weiterführende Literatur
Der Leitfaden «Gefahrenzonen in Graubünden» informiert über die Grundlagen, die Ausscheidung sowie über die Anwendung und den Vollzug von Gefahrenzonen. Er richtet sich vor allem an Gemeinden, Bauherrschaften, Raumplanungs- und Ingenieurbüros sowie an weitere Institutionen und Interessierte, welche sich mit den Fragen des Risikomanagements im Kanton Graubünden auseinandersetzen.
Download: Leitfaden_Gefahrenzonen.pdf [4.03 MB]
Vor dem Abgrund. Vor einem Haus hat sich eine Rutschung gelöst (Soazza, 2002)
Bild Amt für Wald und Naturgefahren