Gefahrenstufe Gelb bezüglich Steinschlag

Für ein Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Gelb gilt:

1. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesem Gebiet Steinschlag ereignet, ist relativ gering.

2. Falls es in diesem Gebiet zu Steinschlag kommt, muss man davon ausgehen,

  • dass Menschen, die sich in einem Gebäude aufhalten, kaum gefährdet sind
  • dass es an Gebäuden zu geringen Schäden kommt
  • dass es zu Behinderungen kommt.

Wenn Sie in einem Gebiet mit Gefahrenstufe Gelb wohnen:

  • Seien Sie sich bewusst, dass sie von Steinschlag betroffen werden können.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie unter Umständen mit einfachen und günstigen baulichen Massnahmen verhindern können, dass Ihr Haus durch Steinschlag geschädigt wird. Sie wollen konkret etwas tun? Die Gebäudeversicherung Graubünden berät sie gern.

Gibt es in Ihrem Lebensraum Gebiete mit Gefahrenstufe Gelb? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Gelb (sowie Blau und Rot) aus der Gemeinde Seewis


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren