Falls sich in einem Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau Steinschlag, ein Felssturz oder ein Bergsturz ereignet, muss man davon ausgehen,
- dass es an Gebäuden zu Schäden kommt
- dass Personen, die sich innerhalb von Gebäuden aufhalten, kaum gefährdet sind
- dass Personen, die sich ausserhalb von Gebäuden aufhalten, gefährdet sind
Blaue Gefahrenzone
Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau eine blaue Gefahrenzone. In dieser ist Bauen erlaubt – jedoch gibt es bezüglich Bauweise Auflagen, mit denen Schäden durch geeignete Vorsorgemassnahmen vermieden oder wesentlich eingeschränkt werden sollen.
In einer blauen Gefahrenzone sollten nach Möglichkeit keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.
Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Steinschlag, Felssturz oder Bergsturz Gebiete mit Gefahrenstufe Blau oder blaue Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Beispiel für ein Sturzprozess-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Gelb (sowie Blau) aus der Gemeinde Rothenbrunnen
Quelle Amt für Wald und Naturgefahren