Keine neuen Gebäude in der roten Gefahrenzone

Die Hochwasser-Gefahrenkarte wird im Rahmen der Ortsplanung einer Gemeinde durch die Gefahrenkommissionen in einen rechtlich verbindlichen Gefahrenzonenplan (siehe Abbildung) umgesetzt.

In roten Gefahrenzonen dürfen grundsätzlich keine neuen Gebäude erstellt werden. Damit erreicht man, dass hochwassergefährdete Gebiete bei der Suche nach Bauland konsequent gemieden werden.

Beispiel für eine rote Gefahrenzone bezüglich Hochwasser-Gefährdung in einem Gefahrenzonenplan (Gemeinde Fläsch).

  • rot: rote Gefahrenzone
  • blau: blaue Gefahrenzone
  • hellbraun: Bauzone
  • dunkelgrün: Wald
  • hellgrün: übriges Gemeindegebiet

Quelle Amt für Wald und Naturgefahren