Rutschungen und Hangmuren: Gefahrenstufe Rot

Falls sich in einem «Gefahrengebiet Rutschungen» mit Gefahrenstufe Rot eine Rutschung ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass Personen nicht gefährdet sind
  • dass ein Gebäude allmählich zerstört wird.

Falls sich in diesem Gebiet eine Hangmure ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass Personen sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet sind
  • dass die Hangmure genügend Energie hat, um ein Gebäude zu zerstören.

Rote Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem «Gefahrengebiet Rutschungen» mit Gefahrenstufe Rot eine rote Gefahrenzone. In dieser Zone

  • dürfen grundsätzlich keine Gebäude gebaut werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten
  • dürfen keine neue Bauzonen ausgeschieden werden
  • sollten bereits bestehende Bauten falls nötig mit Schutzmassnahmen versehen werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Rutschungen und Hangmuren Gebiete mit Gefahrenstufe Rot oder rote Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Beispiel für ein Gebiet mit Gefahrenstufe Rot (sowie Blau) aus der Gemeinde Val Müstair (Lokalität “Craistas”)


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren