Für Lawinen-Gefahrengebiete mit Gefahrenstufe Rot gilt:
1. In den meisten dieser Gebiete haben sich in der Vergangenheit Lawinen ereignet.
2. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesen Gebieten in Zukunft eine Lawine ereignet, ist relativ gross.
3. Falls sich in diesen Gebieten eine Lawine ereignet, muss man davon ausgehen,
- dass Gebäude innerhalb von Sekunden zerstört werden
- dass Menschen sowohl ausserhalb als auch innerhalb von Gebäuden gefährdet sind
- dass im schlimmsten Fall Menschen getötet und Sachwerte vernichtet werden.
Rote Gefahrenzone
Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Lawinen-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Rot eine rote Gefahrenzone. In dieser Zone
- dürfen grundsätzlich keine Gebäude gebaut werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten
- dürfen keine neue Bauzonen ausgeschieden werden
- sollten bereits bestehende Bauten falls nötig mit Schutzmassnahmen versehen werden.
Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Lawinen Gebiete mit Gefahrenstufe Rot oder rote Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Nicht verwechseln!
Die hier in Zusammenhang mit der Gefahrenkarte erwähnte Gefahrenstufe Rot hat nichts zu tun mit den täglichen Prognosen des Lawinenbulletins zur aktuell herrschenden Lawinengefahr.
Beispiel für ein Gebiet mit Gefahrenstufe Rot (sowie Gelb und Blau) aus der Gemeinde Pontresina
Quelle Amt für Wald und Naturgefahren