Lawinen-Gefahrenstufe Blau

Für ein Lawinen-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau gilt:

1. In diesem Gebiet treten Lawinen relativ selten auf; ihre Druckwirkung ist gering bis mittel.

2. Falls sich eine Lawine ereignet, muss man davon ausgehen,

  • dass sie an Gebäuden zu Schäden führt
  • dass Personen, die sich innerhalb von Gebäuden aufhalten, kaum gefährdet sind
  • dass Personen, die sich ausserhalb von Gebäuden aufhalten, in hohem Grad gefährdet sind.

Blaue Gefahrenzone

Wird die Gefahrenkarte in einen Gefahrenzonenplan umgesetzt, wird aus dem Lawinen-Gefahrengebiet mit Gefahrenstufe Blau eine blaue Gefahrenzone. In dieser ist Bauen erlaubt – jedoch müssen exponierte Gebäude vorsorglich so erstellt werden, dass schwere Schäden vermieden oder wesentlich eingeschränkt werden.
Im weiteren sind für die Bewohner Evakuationspläne auszuarbeiten.

In einer blauen Gefahrenzone sollten nach Möglichkeit keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.

Gibt es in Ihrem Lebensraum bezüglich Lawinen Gebiete mit Gefahrenstufe Blau oder blaue Gefahrenzonen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Nicht verwechseln!

Die hier in Zusammenhang mit der Gefahrenkarte erwähnte Gefahrenstufe Blau hat nichts zu tun mit den täglichen Prognosen des Lawinenbulletins zur aktuell herrschenden Lawinengefahr.

Beispiel für ein Gebiet mit Gefahrenstufe Blau (sowie Rot) aus der Gemeinde Saas


Quelle Amt für Wald und Naturgefahren