Grundsätzlich
Grundsätzlich können Lawinen in Hängen anreissen, die
- mehr als 27 Grad geneigt sind, und
- kaum oder nicht bewaldet sind.
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Konkret gefährdete Siedlungsräume
Welche Gebäude, Quartiere, Siedlungen sind in Graubünden bezüglich Lawinen konkret bedroht? Wie gross ist die Gefahr?
Ein Siedlungsraum, in dem sich in Zukunft mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eine Lawine ereignet, bezeichnet man als «Lawinen-Gefahrengebiet».
Je nach dem, wie verheerend die Lawine sein wird, wird in diesem Gefahrengebiet die Lawinen-Gefahrenstufe Gelb, Blau oder Rot ausgeschieden. Lawinen-Gefahrengebiete sind in Lawinen-Gefahrenkarten eingetragen.
Die Lawinen-Gefahrenkarte ist rechtlich nicht verbindlich. Sie wird im Rahmen der Ortsplanung einer Gemeinde durch die Gefahrenkommissionen in einen rechtlich verbindlichen Gefahrenzonenplan umgesetzt. Dieser Gefahrenzonenplan ist für einen Eigentümer, der eine Parzelle in einer Roten oder Blauen Gefahrenzone besitzt, rechtsverbindlich.
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Nicht verwechseln!
Bei den hier erwähnten Lawinen-Gefahrenstufen und -Gefahrenkarten geht es um die potentielle langfristige Gefahr. Im Gegensatz dazu beziehen sich die Prognosen zur Lawinengefahr sowie die Gefahrenstufen, die im Winter täglich veröffentlicht werden, auf die aktuell vorherrschende Gefahr!
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Erkundigen Sie sich
Gibt es in Ihrem Lebensraum Gefahrenkarten oder Gefahrenzonen bezüglich Lawinen? Fragen Sie Ihre kantonale Naturgefahren-Fachstelle – das Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
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Weiterführende Literatur
Der Leitfaden «Gefahrenzonen in Graubünden» informiert über die Grundlagen, die Ausscheidung sowie über die Anwendung und den Vollzug von Gefahrenzonen. Er richtet sich vor allem an Gemeinden, Bauherrschaften, Raumplanungs- und Ingenieurbüros sowie an weitere Institutionen und Interessierte, welche sich mit den Fragen des Risikomanagements im Kanton Graubünden auseinandersetzen.
Download: Leitfaden_Gefahrenzonen.pdf [4.03 MB]
Zerstörung in der Gefahrenzone Rot. Am 9. Februar 1984 ging am Ortsrand von Disentis die S.Placi-Lawine nieder. Dabei wurde unter anderem dieses Haus zerstört.
1972 erstellte die Gemeinde Disentis einen Gefahrenzonenplan, seither stand das Haus in der roten Zone mit absolutem Bauverbot. Bestehende Häuser abzureissen liegt nicht in der Kompetenz der Behörden – so blieb das Haus bis zu seiner Zerstörung bewohnt.
Bild Tiefbauamt Graubünden
Quelle Schönbächler, P. D. (1984): Die Lawinenkatastrophe vom 9. Februar 1984. Und: Sialm, A.: Können wir uns vor den Lawinen schützen? In: Disentis, 51. Jg, Heft 2.